Nach aktuellem AIAG-VDA Rot-Blau Band werden zusätzlich, zu den bereits durchgeführten, auch alle geplanten Maßnahmen in die Spalte „Vorhandene Maßnahmen“ eingetragen. Dies wurde von vielen FMEA-Moderatoren bisher anders praktiziert und wird teilweise noch immer abgelehnt.
Die Hauptgründe für die Ablehnung sind bereits funktionierende und festgeschriebene Vorgaben in den Organisationen, sowie Analyse-Softwaren, in die im initialen Maßnahmenstand keine Verantwortlichen, Status oder Termine eingepflegt werden können. Somit wäre die Maßnahmenverfolgung erschwert und ein möglicher Nutzen der FMEA nicht mehr vorhanden.
Generell spricht allerdings nichts dagegen auch beim initialen Maßnahmenstand Verantwortliche, Termin und Status mitzupflegen. Somit kann, mit geeigneter Software, durchaus die Umsetzung, der noch nicht erledigten Maßnahmen ausgewertet und verfolgt werden. Dies wird in letzter Zeit auch immer öfters getan.
Aus VDA-Kreisen hörte ich: „… es war damals ein Zugeständnis zu den AIAG Kolleginnen und Kollegen, dass Standard Maßnahmen, welche schon in Vorhinein geplant waren, als „current controls“ eingetragen werden dürfen. Es ist aber nicht falsch geplant, noch nicht durchgeführte Maßnahmen unter Optimierung zu führen.“
Auch bezüglich der Anwendung von Familienkonzepten (generische FMEA) bietet die aktuelle Methodenbeschreibung der AIAG-VDA durchaus Vorteile. Ich persönlich nutze, wenn möglich die Chance, dass diese Möglichkeit.